Rüsselsheimer Fortbildungsreihe „Mit Daten sprechen“ wird fortgesetzt
Die Rüsselsheimer Fortbildungsreihe „Mit Daten sprechen“ des Gewerbevereins führt lokale Betriebe zielsicher durch den rasanten KI-Wandel. Ein aktuelles Urteil aus der Vorinstanz des Landgerichts München I (Az. 26 O 869/26) untermauert diesen Weg mit aller Deutlichkeit und wohin die Reise gehen wird. Das Gericht hat entschieden: Erstellt eine KI-Suche wie Googles „Übersicht mit KI“ aus mehreren Quellen einen eigenen Antworttext, haftet der Betreiber dafür wie für einen eigenen Inhalt – nicht mehr wie ein bloßer Vermittler fremder Links. Nach den Sommerferien setzen wir die Reihe fort und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Daten schützen und die KI richtig füttern.
Vom Wegweiser zum Autor: Was sich für Ihre Firmendaten ändert
Bisher funktionierten Suchmaschinen wie ein reiner Wegweiser auf fremde Webseiten. Generative Suchen wie die von Google lesen heute alle Internetseiten, schreiben daraus eine eigene Zusammenfassung und bieten diese dem Kunden als fertigen Text an. Das Gericht stellt nun klar: Wer den Text selbst formuliert und daraus unwahre, rufschädigende Behauptungen über ein Unternehmen ableitet, haftet dafür wie für eine eigene Äußerung – juristisch ein Unterschied ums Ganze. Im konkreten Fall hatte Googles KI-Übersicht ein Unternehmen fälschlich mit Betrugsvorwürfen in Verbindung gebracht. Das Berufen auf die Haftungsprivilegien des Digital Services Act half dem Konzern dabei nicht: Wo die KI eigenständig formuliert, gilt sie nicht mehr als bloßer Vermittler.
Was das für den Betrieb bedeutet?
Was das für Betriebe bedeutet: Suchmaschinen werden vorsichtiger. Wo Firmen-Webseiten unklare, veraltete oder widersprüchliche Angaben liefern, steigt für die KI das Risiko, etwas Falsches zusammenzureimen – und für den Betreiber das Risiko einer Klage. Zu erwarten ist deshalb, dass Suchmaschinen künftig genauer prüfen, bevor sie Aussagen über ein Unternehmen in eine KI-Übersicht übernehmen. Das digitale Schaufenster der Betriebe braucht deshalb eine neue Pflege:
- Aktive Mitwirkung: Suchmaschinen sind das Verbindungsglied zum Kunden. Wer hier glänzen will, muss der KI fehlerfreie Daten liefern.
- Sprechende Daten: Maschinen benötigen strukturierte, eindeutige Informationen, um nicht zu raten oder falsche Zusammenhänge zu erfinden.
Genau hier setzt unsere Reihe an: Wir zeigen Ihnen praktisch, wie Sie Ihre Daten so aufbereiten, dass die KI Sie versteht und korrekt darstellt.
Vom Nice-to-have zur Existenzfrage
Das Urteil macht die Teilnahme an „Mit Daten sprechen“ (Titel der letzten Veranstaltung: Mit dem Gewerbeverein auf Schatzsuche) von einer nützlichen Weiterbildung zu einer Pflichtaufgabe für die eigene Existenzsicherung. Wer seine Unternehmensdaten nicht aktiv für die KI-Suche aufbereitet, riskiert Unsichtbarkeit im Netz – oder eine geschäftsschädigende Falschdarstellung durch ein System, das aus lückenhaften Informationen die falschen Schlüsse zieht. Der Gewerbeverein Rüsselsheim bietet Ihnen mit der Fortsetzung nach der Sommerpause die entscheidende Hilfe, um Ihr Unternehmen digital abzusichern.
Hinweis: Beim Urteil des LG München I handelt es sich um eine einstweilige Verfügung der 26. Zivilkammer – eine Eilentscheidung erster Instanz, keine rechtskräftige Grundsatzentscheidung. Sie betrifft konkret Googles „Übersicht mit KI“. Ob andere generative Suchen wie Perplexity nach denselben Grundsätzen haften, hat das Gericht nicht entschieden – naheliegend ist es aber.
Das Thema generative KI wird bei Gewerbeverein Rüsselsheim seit April 2023 unter dem Stichwort „Mit Daten sprechen“ in verschiednen Online- und Präsenzveranstaltungen und Fachartikel und Newsletter bearbeitet. Bei Fragen zum Thema, wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied Achim Weidner.