Noch vor den Sommerferien soll die Stadtverordnetenversammlung einen Bebauungsplan für die Entwicklung der Stellantisflächen sowie zur Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit einleiten. Das Verfahren ist in sechs Abschnitte unterteilt. Die Stadt Rüsselsheim verfolgt das Ziel die städtebauliche Entwicklung in den Bereichen zu steuern. Das Erfordernis für die städtebauliche Neuordnung des vormaligen Opel- Betriebs- und Produktionsgeländes wird durch die Historie sowie die Größe der Flächen und der damit verbundenen strategischen Bedeutung für die Stadt Rüsselsheim begründet.
- DS-228/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 154, „Weisenauer Straße“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- DS-227/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 157, „Rugbyring West“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- DS-226/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 156, „Rugbyring Süd“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- DS-225/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 155, „Rugbyring Nord“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- DS-224/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 153, „Mainzer Straße Süd“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- DS-223/21-26 (Drucksache) – Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 152, „Mainzer Straße Nord“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB