Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Die Antragsfrist startet heute und endet diesen Donnerstag, 26. November um 16:30 Uhr. Es lohnt ein frühzeitiger Antrag, da bei zu hohem Andrang die Frist verkürzt werden kann. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.
Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium 3,4 Mio. Euro bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gelder bewilligt werden. Dazu ergehen jeweils Förderaufrufe. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los. Wer dabei kein Glück hat, bekommt in der nächsten Förderrunde – voraussichtlich im Februar – eine neue Chance.
Ihren Antrag richten Sie per E-Mail an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter gastronomie@wibank.de. Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragsstellung finden Sie unter https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe.
Quelle: IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Geschäftsbereich Unternehmen und Standort