Der Gewerbeverein Rüsselsheim hat sich der Initiative des Gewerbeverein Groß-Gerau angeschlossen und in einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Stefan Sauer MdB (Groß-Gerau) seinen Einspruch gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgetragen:
Sehr geehrter Herr Sauer,
die geplante und bundesweit gültige Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss in seiner jetzigen Fassung aus Sicht des Einzelhandels im Kreis Gross-Gerau verhindert werden. Es würde ab einem Inzidenzwert von 100 praktisch sämtlichen Einzelhandel für uns unmöglich machen und selbst Terminkauf (click&meet) sowie Abholkauf (click&collect) verhindern.
Unsere Argumente lauten:
• Die vorgesehene pauschale Schließung hat katastrophale Folgen für die Unternehmen und ihre Arbeitsplätze.
• Schon jetzt stehen viele Betriebe am finanziellen Abgrund.
• Vom Einzelhandel geht auch laut RKI nachweislich keine erhöhte Infektionsgefährdung aus.
Daher unsere Forderung:
• Keine generelle Schließung der Geschäfte.
• Ladenlokale unter Einhaltung der Hygieneregeln offen lassen.
• Click & Meet (Termineinkauf) bietet Einkaufen in maximaler Sicherheit.
• Click & Collect (Abholkauf) muss in jedem Fall möglich bleiben.
• Mögliche Kundenbegrenzung pro qm²
Wir fordern Sie auf, als Abgeordneter des Kreises Groß-Gerau, in diesem Sinne Einspruch zu erheben und für die von uns geforderten Maßnahmen gegen die vorliegende Gesetzes Initiative zu kämpfen.
Mit freundlichem Gruß
ENZA MANNINO
Präsidentin
Antwort von Stefan Sauer MdB vom 16.04.2021 auf Facebook
Sehr geehrter Herr Weidner und sehr geehrter Gewerbeverein,
ich habe der Presse gegenüber bereits erklärt, dass ich der eingebrachten Fassung nicht zustimmen kann. Heute erfolgte eine Expertenanhörung, in der kommenden Woche erfolgt die Beratung in den Ausschüssen. Am Mittwoch erfolgt dann die finale Beschlussfassung im Plenum. Auch ich bin der Ansicht, dass die 100-er Inzidenz nicht das einzige Kriterium sein sollte. Es gibt weitere Kriterien, die ergänzend einbezogen werden können: Reproduktionswert, Belegung der Intensivbetten oder die Entwicklung der Sterblichkeit.
Ich bin gespannt, in welchem Umfang dies in die Bundesgesetzgebung mehrheitsfähig eingebracht werden kann. Besondere Einschränkungen müssen inhaltlich begründbar und verhältnismäßig sein. Der Einzelhandel darf nicht komplett stillgelegt werden, so dass ich zumindest für die Aufrechterhaltung der ‚Click & Collect‘-Regel plädiere. Das Konzept hat sich bewährt und war bisher ohne Auffälligkeit bzgl. der Ansteckungsgefahr. Inwieweit auch die ‚Click & Meet‘-Regel sowie die Offenhaltung der Ladenlokale weiterhin ermöglicht werden kann, werden die Debatten der kommenden Tage zeigen. Auch hier sind mir keine Auffälligkeiten bekannt. Ich plädiere dafür, dass alle Regelungen auf ihre Wirksamkeit und ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden müssen – sei es im Einzelhandel, sei es in anderen Bereichen wie Schule und den privaten Kontakten.