Kreis Groß-Gerau erreicht Stufe 2 – Keine Testpflicht mehr!

Alle tragen durch die Einhaltung der Regelungen mit dazu bei, dass das gesellschaftliche Leben wieder reaktiviert werden kann.

Ab heute, Montag, den 07.06.2021, gilt im Kreis Groß-Gerau die Stufe 2 der Hessischen Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung.

Folgende Regelungen gelten:

  • Keine Testpflicht für Kunden mehr – nur empfohlen
  • OP-Masken wieder möglich, bei gesichtsnahen Dienstleistungen FFP2-Maske und Gesichtsvisier für Mitarbeiter/in
  • Wenn der Kunde aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keine Maske tragen kann, wird der Test dringend empfohlen. Geimpfte/Genese müssen keine Tests vorweisen.
  • Kundendaten erfassen mit Termin und Aufenthaltsdauer (Vorhaltung der Daten für 4 Wochen)
  • Mindestabstand 1,5 m

Die Regelungen können Sie auf den Seiten 59-60 in den Auslegungshinweisen des Landes Hessen nachlesen: www.hessen.de/sites/default/files/media/21-05-29-auslegungshinweise_notbremse_cokobev_mit_markierung_der_grossen_neuerungen_0.pdf

Quelle: Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau

Weiterhin sind Unternehmen mit Kundenkontakt zur Kontaktnachverfolgung verpflichet! Alle tragen durch die Einhaltung der Regelungen mit dazu bei, dass das gesellschaftliche Leben wieder reaktiviert werden kann.

Kategorie: Allgemein
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