Ab heute, Montag, den 07.06.2021, gilt im Kreis Groß-Gerau die Stufe 2 der Hessischen Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung.
Folgende Regelungen gelten:
- Keine Testpflicht für Kunden mehr – nur empfohlen
- OP-Masken wieder möglich, bei gesichtsnahen Dienstleistungen FFP2-Maske und Gesichtsvisier für Mitarbeiter/in
- Wenn der Kunde aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keine Maske tragen kann, wird der Test dringend empfohlen. Geimpfte/Genese müssen keine Tests vorweisen.
- Kundendaten erfassen mit Termin und Aufenthaltsdauer (Vorhaltung der Daten für 4 Wochen)
- Mindestabstand 1,5 m

Die Regelungen können Sie auf den Seiten 59-60 in den Auslegungshinweisen des Landes Hessen nachlesen: www.hessen.de/sites/default/files/media/21-05-29-auslegungshinweise_notbremse_cokobev_mit_markierung_der_grossen_neuerungen_0.pdf
Quelle: Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau
Weiterhin sind Unternehmen mit Kundenkontakt zur Kontaktnachverfolgung verpflichet! Alle tragen durch die Einhaltung der Regelungen mit dazu bei, dass das gesellschaftliche Leben wieder reaktiviert werden kann.