Änderungen und Neues bei den Coronahilfen – Kurzinformation Ihrer Wirtschaftsförderung

Wie Sie in den Medien verfolgen konnten, gibt es aufgrund der am 28. Oktober 2020 von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die sogenannte Novemberhilfe. Sie ist insbesondere für diejenigen gedacht, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Die Novemberhilfe ist ein Bundesprogramm. Derzeit arbeitet der Bund mit Hochdruck an der Umsetzung.

Allerdings kann derzeit noch nicht gesagt werden, wann genau das Antragsverfahren startet, weil noch nicht alle Entscheidungen auf Bundesebene getroffen wurden.

Was aber klar ist: Die Anträge werden über ein bundeseinheitliches Portal gestellt und in den einzelnen Bundesländern bearbeitet. Sobald das Bundeswirtschaftsministerium entschieden hat, wie die Anträge gestellt werden müssen, kann auch in Hessen die Novemberhilfe auf den Weg gebracht werden.

Sobald das Antragsverfahren startet, werden wir über unsere Internetseite informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage bei den Corona Informationen für Unternehmen unter dem Punkt „Sie benötigen Liquidität durch Darlehen, Überbrückungsfinanzierung oder Zuschüsse?“:

https://www.ruesselsheim.de/no_cache/corona-infos/informationen-fuer-unternehmen.html

Der KfW-Schnellkredit steht jetzt auch für Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitenden zur Verfügung. Der maximale Kreditbetrag beträgt aktuell bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe.

Die weiteren Informationen und Links dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Rüsselsheim am Main:

https://www.ruesselsheim.de/no_cache/corona-infos/informationen-fuer-unternehmen.html

Überbrückungshilfe II vereinfacht und verlängert die bisherige Überbrückungshilfe für Solo-Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Förderung wurde verlängert um die Monate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Fördersätze für alle förderfähigen Unternehmen sind angestiegen. Zudem ist die Schwelle gesunken, ab der Überbrückungshilfe ausgezahlt wird. Die bislang geltende Deckelung der Überbrückungshilfe für Klein- und Kleinstunternehmen ist entfallen.

Auch zu den Überbrückungshilfen II finden Sie weitere Informationen und Links auf unserer städtischen Homepage:

https://www.ruesselsheim.de/no_cache/corona-infos/informationen-fuer-unternehmen.html

Wir unterstützen Sie gerne und stehen bei Fragen jederzeit für Sie zur Verfügung.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Wirtschaftsförderung & Stadtentwicklung
Marktplatz 6 (Postanschrift: Marktplatz 4)
65428 Rüsselsheim am Main

Telefon:
Telefax:
06142 83-2040
06142 83-2022
E-Mail:martin.schipper@ruesselsheim.de
Internet:www.ruesselsheim.de
Kategorie: Allgemein
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